Allgemeine Geschäftsbedingungen
FRB Media – Felix Robin Braune
Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich | UID: ATU73783426 | office@frbmedia.com
Aufbau dieser AGB
Teil A (Punkte 1 bis 21) gilt für alle Aufträge. Teil B (Punkte 22 bis 25) enthält ergänzende und abweichende Bestimmungen für Verbraucher. Ist der Kunde Verbraucher, gehen die Bestimmungen des Teils B dem Teil A vor; die in Teil B genannten Klauseln des Teils A gelten gegenüber Verbrauchern nicht.
TEIL A · ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen FRB Media, Inhaber Felix Robin Braune, Messeplatz 1, 1020 Wien (im Folgenden „Agentur") und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde"), unabhängig davon, ob der Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn die Agentur sie in Textform bestätigt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung erbringt. Abweichendes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur in Textform.
1.4 Angebote der Agentur sind ab Zugang beim Kunden 14 Kalendertage gültig, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist. Nach Ablauf dieser Frist ist die Agentur an das Angebot nicht mehr gebunden.
1.5 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder die Agentur einen Auftrag in Textform bestätigt. Als Annahme gilt auch die Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder die vorbehaltlose Entgegennahme der Leistungserbringung.
1.6 Diese AGB werden dem Kunden spätestens mit dem Angebot zugänglich gemacht und sind über die Website der Agentur jederzeit abrufbar.
1.7 Vertragssprache ist Deutsch.
2. Leistungsumfang
2.1 Die Agentur erbringt Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation und des Marketings, insbesondere:
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Fotografie (Event-, Kampagnen- und Brand-Shootings)
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Videoproduktion (Konzeption, Dreh, Schnitt, Sounddesign, Motion Design)
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Text und Redaktion (Claims, Captions, Headlines, redaktionelle Inhalte)
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Social-Media-Management und Community-Management
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Campaign-Management und Event-Marketing
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Branding, Design und Creative Direction
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Consulting sowie Podcast-Produktion
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und einem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Bestätigung in Textform.
2.3 Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Umsetzung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Agentur. Die künstlerische und technische Gestaltung sowie die Produktionsleitung obliegen der Agentur, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wünscht der Kunde Mitspracherechte bei einzelnen Gewerken (etwa Casting, Location, Musik), sind diese vorab in Textform zu vereinbaren.
2.4 Die Agentur schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind. Insbesondere schuldet sie keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate oder Platzierung.
2.5 Die kalkulierte Arbeitszeit beträgt bei Produktionen maximal zehn Stunden je Produktionstag. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Sätzen verrechnet; fehlt eine solche Angabe, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
3.2 Der Kunde prüft die von ihm beigestellten Unterlagen (insbesondere Logos, Fotos, Texte, Musik, Marken) auf entgegenstehende Rechte Dritter und gewährleistet, dass sie für den vorgesehenen Zweck frei verwendet werden dürfen. Die Agentur trifft insoweit nur eine Pflicht zur Grobprüfung.
3.3 Die Beschaffung von Dreh- und Fotogenehmigungen sowie die Anmietung von Locations übernimmt die Agentur, sofern nichts anderes vereinbart ist; die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde.
3.4 Für Personen, die der Kunde beistellt oder die seiner Sphäre zuzurechnen sind (insbesondere Mitarbeiter, Gäste, Teilnehmer, Testimonials), hat der Kunde die erforderlichen Einwilligungen und Modelfreigaben auf eigene Kosten einzuholen und der Agentur auf Verlangen nachzuweisen.
3.5 Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Angaben des Kunden unrichtig, unvollständig oder nachträglich geändert sind oder Mitwirkungshandlungen verspätet erfolgen, trägt der Kunde.
3.6 Der Kunde haftet für Schäden, die durch von ihm beigestellte Requisiten, Produkte, Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände entstehen, sowie für Schäden, die er oder die ihm zuzurechnenden Personen am Set verursachen.
4. Fremdleistungen und Einsatz Dritter
4.1 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder sich zu ihrer Erbringung sachkundiger Dritter zu bedienen. Die Auswahl erfolgt sorgfältig.
4.2 Die Beauftragung Dritter erfolgt im eigenen Namen der Agentur, sofern nicht im Einzelfall eine Beauftragung im Namen des Kunden vereinbart wird.
4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausreichen, tritt der Kunde ein.
5. Termine und Fristen
5.1 Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um Richtwerte.
5.2 Produktions- und Drehtermine gelten als verbindlich vereinbart, sobald sie in Textform bestätigt sind.
5.3 Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat – insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Locations, Erkrankung wesentlich Mitwirkender oder Witterungsverhältnisse –, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Hindernisses und die Fristen verlängern sich entsprechend. Dauert das Hindernis länger als zwei Monate an, sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt.
5.4 Muss ein Produktionstermin aus einem in Abs. 5.3 genannten Grund verschoben werden, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Ein solcher Fall gilt nicht als Stornierung im Sinne des Punktes 10. Bereits angefallene Fremdkosten sowie unvermeidbare Mehrkosten der Verschiebung trägt der Kunde.
5.5 Befindet sich die Agentur in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Textform vom Vertrag zurücktreten.
6. Korrekturschleifen und Änderungswünsche
6.1 Im vereinbarten Honorar sind zwei Korrekturschleifen je Werk enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Ist zwischen der Agentur und dem Markeninhaber, für den die Leistung erbracht wird, eine weitere Instanz zwischengeschaltet – insbesondere eine Agentur oder ein Vermarkter –, sind drei Korrekturschleifen enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Als Korrekturschleife gilt die gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem Zwischen- oder Endergebnis nebst deren Umsetzung. Einzeln und zeitlich versetzt übermittelte Änderungswünsche zu demselben Stand gelten als gesonderte Korrekturschleifen.
6.4 Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Sätzen ohne Aufschlag verrechnet. Enthält das Angebot keine solchen Sätze, teilt die Agentur dem Kunden den voraussichtlichen Mehraufwand vor Ausführung in Textform mit; ohne eine solche Mitteilung gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
6.5 Die Beseitigung von Mängeln, die die Agentur anerkannt hat, gilt nicht als Korrekturschleife.
6.6 Ändert der Kunde eine bereits freigegebene Konzeptionsstufe nachträglich, gelten die dadurch erforderlichen Arbeiten als zusätzliche Leistung.
7. Freigabe und Abnahme
7.1 Zwischen- und Endergebnisse sind vom Kunden zu prüfen und in Textform freizugeben.
7.2 Gibt der Kunde ein zur Freigabe übermitteltes Ergebnis nicht innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang frei und erhebt er innerhalb dieser Frist auch keine Einwendungen in Textform, gilt das Ergebnis als freigegeben und abgenommen. Die Agentur weist den Kunden bei Übermittlung auf diese Rechtsfolge hin.
7.3 Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalten, Texten, Daten und Angaben.
7.4 Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistung, insbesondere in wettbewerbs-, marken-, kennzeichen- und lebensmittelrechtlicher Hinsicht, obliegt dem Kunden. Die Agentur schuldet insoweit nur eine Grobprüfung.
8. Honorar, Kostenvoranschläge und Fremdkosten
8.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
8.2 Der Honoraranspruch entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht ist. Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert nach den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Sätzen, andernfalls zu einem angemessenen Entgelt verrechnet.
8.3 Kostenvoranschläge werden nach fachmännischer Einschätzung erstellt, sind jedoch unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, informiert die Agentur den Kunden in Textform. Der Kunde kann der Mehrleistung binnen drei Werktagen in Textform widersprechen; andernfalls gilt die Überschreitung als genehmigt. Überschreitungen bis 15 % gelten als genehmigt.
8.4 Fremdkosten und durchlaufende Posten – insbesondere Media- und Werbebudgets, Ad-Spend bei Plattformen, Reise- und Fahrtkosten, Druck- und Materialkosten, Locationmieten, Catering sowie Lizenz- und Stockgebühren – werden ohne Handling-Aufschlag an den Kunden weitergereicht, sofern sie im Angebot gesondert ausgewiesen sind. Sie zählen nicht zum Honorar der Agentur.
8.5 Die Agentur kann nach eigener Wahl Fremdkosten selbst begleichen und weiterverrechnen oder veranlassen, dass der Kunde sie direkt an den Dritten leistet.
8.6 Bei Aufträgen mit einem Nettoauftragswert über EUR 10.000,00 ist die Agentur berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Nettoauftragswerts bei Auftragserteilung zu verlangen. Bei Aufträgen unterhalb dieses Betrags wird keine Anzahlung verlangt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.7 Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur zu Zwischenabrechnungen nach Leistungsfortschritt berechtigt.
9. Zahlung und Zahlungsverzug
9.1 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde hat der Agentur darüber hinaus die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
9.3 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten und bereits begonnene Arbeiten zu unterbrechen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt.
9.4 Wurde Ratenzahlung vereinbart, tritt bei Verzug mit einer Rate Terminverlust ein; die gesamte offene Forderung wird sofort fällig.
10. Stornierung durch den Kunden
10.1 Der Kunde kann einen verbindlich vereinbarten Produktions- oder Drehtermin bis acht Kalendertage vor dem Termin kostenfrei absagen oder verschieben. Bereits angefallene Fremdkosten und Aufwendungen Dritter sind in diesem Fall in voller Höhe zu ersetzen.
10.2 Bei Absage innerhalb von sieben Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind 50 % des auf den betroffenen Leistungsteil entfallenden Nettohonorars zu zahlen.
10.3 Bei Absage innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin sowie bei Nichterscheinen des Kunden sind 100 % des auf den betroffenen Leistungsteil entfallenden Nettohonorars zu zahlen.
10.4 Zusätzlich zu den Beträgen nach Abs. 10.2 und 10.3 sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Absage angefallenen Fremdkosten und Aufwendungen Dritter sowie bereits erbrachte Teilleistungen zu vergüten.
10.5 Bricht der Kunde einen laufenden Auftrag ab oder ändert er ihn einseitig, sind die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und die angefallenen Kosten zu erstatten.
10.6 An bis zur Stornierung erbrachten Teilleistungen erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte, sofern nicht gesondert etwas anderes in Textform vereinbart wird.
10.7 Die Agentur ist bemüht, im Fall einer Absage eine anderweitige Verwertung der freigewordenen Kapazitäten zu erreichen; gelingt dies, wird der dadurch ersparte Aufwand angerechnet.
11. Nutzungsrechte
11.1 Sämtliche Arbeitsergebnisse der Agentur, einschließlich Konzepten, Entwürfen, Skizzen, Storyboards, Fotografien, Filmaufnahmen, Grafiken und Texten, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Der Erwerb von Nutzungsrechten setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung sämtlicher aus dem Auftrag geschuldeter Beträge voraus.
11.2 Nutzt der Kunde Arbeitsergebnisse bereits vor vollständiger Zahlung, beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerruflichen Leihverhältnis.
11.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Agentur dem Kunden mit vollständiger Zahlung das zeitlich unbefristete, nicht ausschließliche Recht ein, die Arbeitsergebnisse für folgende Zwecke zu nutzen:
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eigene Websites und sonstige eigene digitale Auftritte des Kunden
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eigene Social-Media-Kanäle des Kunden einschließlich organischer Verbreitung
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redaktionelle Printnutzung, insbesondere Pressearbeit und redaktionelle Beiträge
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bezahlte Bewerbung der Inhalte (Paid Media)
11.4 Nicht umfasst und gesondert zu vereinbaren und abzugelten sind insbesondere:
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Printwerbung, Anzeigen und gedruckte Werbemittel
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Out-of-Home-Werbung einschließlich Plakat, Verkehrsmittel- und Digital-Out-of-Home-Werbung
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TV- und Kinowerbung sowie sonstige Sendung
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Weiterübertragung der Rechte an Dritte sowie Unterlizenzierung
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Nutzung durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen
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Merchandising sowie Nutzung außerhalb des vereinbarten räumlichen Geltungsbereichs
11.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Fotografien und Filmaufnahmen zu verändern, zu bearbeiten, umzugestalten, zu kürzen oder Ausschnitte daraus zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zulässig ist die Einbindung von Fotografien in Grafiken und Layouts, solange die Fotografie selbst unverändert bleibt; als unschädlich gelten dabei formatbedingte Beschnitte und die Skalierung.
11.6 Eine Nutzung, die über den vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur und ist gesondert angemessen zu vergüten. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Arbeitsergebnis urheberrechtlich geschützt ist.
11.7 Die Arbeitsergebnisse sowie sämtliche damit verbundenen Materialien dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur in Textform weder ganz noch teilweise für das Training, das Fine-Tuning oder die Verbesserung von Systemen künstlicher Intelligenz verwendet oder Dritten zu diesem Zweck zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für Text- und Data-Mining zu Trainingszwecken.
11.8 Bei vertragswidriger Nutzung schuldet der Kunde das Doppelte des für diese Nutzung angemessenen Honorars. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.
11.9 Offene Arbeitsdateien und Projektdateien sind nicht Vertragsgegenstand. Ein Anspruch auf deren Herausgabe besteht nicht.
12. Rohmaterial, Archivierung und Speicherpauschale
12.1 Rohmaterial sowie sonstiges Material, das im Zuge der Produktion entsteht und nicht Teil des vereinbarten Werks ist, schuldet die Agentur nicht. Es verbleibt im Eigentum der Agentur.
12.2 Eine Herausgabe von Rohmaterial sowie jede eigenständige Nutzung durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
12.3 Die Agentur archiviert das Produktionsmaterial zeitlich unbegrenzt. Für die Archivierung verrechnet die Agentur eine Speicherpauschale je Produktionstag. Die Höhe der Speicherpauschale wird im Angebot ausgewiesen; ist sie dort nicht ausgewiesen, wird sie nicht verrechnet.
12.4 Ein Anspruch des Kunden auf dauerhafte Verfügbarkeit des archivierten Materials besteht nicht. Die Agentur haftet für Verlust oder Beschädigung archivierten Materials nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13. Kennzeichnung, Referenz und Urhebernennung
13.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Arbeitsergebnissen in branchenüblicher Weise auf sich und die beteiligten Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
13.2 Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen ganz oder in Ausschnitten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere auf ihrer Website, in sozialen Medien, in Portfolios und bei Wettbewerben, und dabei Namen und Logo des Kunden zu nennen.
13.3 Die Nutzung nach Abs. 13.2 erfolgt frühestens nach der Erstveröffentlichung durch den Kunden oder nach dessen vorheriger Zustimmung. Der Kunde kann der Referenznutzung aus sachlichem Grund jederzeit in Textform widersprechen.
14. Einsatz künstlicher Intelligenz
14.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Werkzeuge und Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz einzusetzen, sofern die vereinbarte Qualität gewährleistet bleibt.
14.2 Kommt künstliche Intelligenz in einer Weise zum Einsatz, die zu generierten oder wesentlich veränderten Bild-, Ton-, Video- oder Textinhalten führt, legt die Agentur dies dem Kunden spätestens bei Übergabe des Arbeitsergebnisses offen. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Aufstellung der eingesetzten Systeme. Reine Standardbearbeitung ohne wesentliche inhaltliche Veränderung ist davon nicht erfasst.
14.3 Sämtliche mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellten Inhalte unterliegen einer menschlichen Kontrolle und Endabnahme durch die Agentur.
14.4 Eine allenfalls erforderliche Kennzeichnung solcher Inhalte bei der Veröffentlichung obliegt demjenigen, der die Inhalte veröffentlicht. Die Agentur stellt dem Kunden die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung.
15. Besonderheiten bei Social Media und Plattformen
15.1 Die Agentur weist darauf hin, dass Plattformbetreiber sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Inhalte und Werbeanzeigen aus beliebigem Grund abzulehnen, einzuschränken oder zu entfernen, und dass jeder Nutzer durch Meldung eine Überprüfung und vorläufige Entfernung auslösen kann.
15.2 Die Agentur arbeitet auf Grundlage der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Plattformen, auf die sie keinen Einfluss hat. Sie kann nicht dafür einstehen, dass Inhalte dauerhaft abrufbar bleiben, bestimmte Reichweiten erzielt werden oder Werbekonten uneingeschränkt nutzbar sind.
15.3 Zugangsdaten zu Konten des Kunden werden vertraulich behandelt und ausschließlich zweckgebunden verwendet. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Konten und ist für deren Bestand verantwortlich.
16. Konzept- und Ideenschutz
16.1 Lädt ein Unternehmen die Agentur ein, vor Abschluss eines Hauptvertrags ein Konzept zu erarbeiten, kommt bereits mit Annahme dieser Einladung ein Vertragsverhältnis zustande, dem diese AGB zugrunde liegen.
16.2 Das einladende Unternehmen anerkennt, dass die Agentur mit der Konzepterstellung kostenintensive Vorleistungen erbringt.
16.3 Geschützt sind neben urheberrechtlich geschützten Bestandteilen auch jene Elemente des Konzepts, die eigenständig sind und der Kommunikationsstrategie ihre charakteristische Prägung geben, insbesondere Leitideen, Claims, Bildsprachen und Formatideen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
16.4 Das einladende Unternehmen verpflichtet sich, präsentierte Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrags weder selbst zu verwerten noch verwerten zu lassen.
16.5 Ist das einladende Unternehmen der Auffassung, dass ihm Ideen präsentiert wurden, über die es bereits vor der Präsentation verfügte, hat es dies der Agentur binnen 14 Tagen nach der Präsentation in Textform unter Vorlage zeitlich zuordenbarer Nachweise mitzuteilen.
16.6 Eine Vergütung für die Teilnahme an Pitches und die Erstellung von Konzepten ist gesondert zu vereinbaren.
17. Gewährleistung
17.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen fachgerecht und in der vereinbarten technischen Qualität.
17.2 Der Kunde hat Mängel binnen zehn Werktagen ab Lieferung oder Leistung, versteckte Mängel binnen zehn Werktagen ab deren Erkennbarkeit, in Textform unter präziser Beschreibung des Mangels zu rügen.
17.3 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat die Agentur das Recht auf Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Verbesserung zweimal fehl oder ist sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder Wandlung zu.
17.4 Geschmacks- und Gestaltungsfragen sowie subjektive Bewertungen der kreativen Umsetzung begründen keinen Mangel, soweit die Leistung dem freigegebenen Konzept und dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
17.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen über den strittigen Betrag hinaus zurückzuhalten.
18. Haftung
18.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
18.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
18.3 Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach jedenfalls begrenzt auf die Deckungssummen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, derzeit EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden und EUR 10.000.000,00 für Personen- und Sachschäden.
18.4 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
18.5 Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die der Kunde vorgegeben oder freigegeben hat, sowie nicht für Rechtsverletzungen durch vom Kunden beigestellte Unterlagen. Insoweit hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos und ersetzt ihr die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
18.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Auftragnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Agentur.
18.7 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
19. Vertraulichkeit und Datenschutz
19.1 Beide Teile behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Konditionen, Konzepte und nicht veröffentlichte Inhalte, vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind Erfüllungsgehilfen, die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
19.2 Die Verpflichtung gilt für fünf Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie unbefristet.
19.3 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Agentur. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
20. Dauerschuldverhältnisse und laufende Betreuung
20.1 Wird eine laufende Betreuung vereinbart, insbesondere Social-Media-, Community- oder Campaign-Management, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
20.2 Beide Teile können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
20.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, bei nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung mit 14-tägiger Nachfrist sowie bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, wenn dieser weder Vorauszahlung noch Sicherheit leistet.
20.4 Das vereinbarte monatliche Leistungskontingent ist innerhalb des jeweiligen Kalendermonats abzurufen. Nicht abgerufene Leistungen können einmalig in den Folgemonat übertragen werden und verfallen danach ohne Anspruch auf Vergütung oder Rückerstattung.
20.5 Das vereinbarte Entgelt ist unabhängig vom tatsächlichen Abruf zu leisten.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
21.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
21.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
21.4 Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung der Agentur in Textform.
21.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck im rechtlich zulässigen Umfang am nächsten kommt.
21.6 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.7 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, soweit der Kunde Unternehmer ist, das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
21.8 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs, gelten die Abs. 21.6 und 21.7 auch für ihn. Zwingende Bestimmungen des Rechts am Sitz des Kunden bleiben unberührt.
TEIL B · BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER
22. Anwendungsbereich
22.1 Die Bestimmungen dieses Teils B gelten ausschließlich, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist. Unternehmer im Sinne des KSchG ist, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört; Verbraucher ist jeder andere. Für Gründer gilt die gesetzliche Sonderregelung für Geschäfte vor Aufnahme des Unternehmensbetriebs.
22.2 Gegenüber Verbrauchern gelten folgende Bestimmungen des Teils A nicht: Punkt 7.2 (Freigabefiktion), Punkt 8.3 Satz 3 und 4 (Genehmigungsfiktion bei Kostenüberschreitung), Punkt 17.2 (Rügefrist), Punkt 17.5, Punkt 21.3 (Aufrechnungsverbot) sowie Punkt 21.7 (Gerichtsstandvereinbarung).
22.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Teils A auch gegenüber Verbrauchern, soweit sie nicht zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen widersprechen.
23. Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften
23.1 Wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln – etwa per E-Mail, Telefon oder über die Website – oder außerhalb der Geschäftsräume der Agentur geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu.
Hinweis: Das österreichische Recht bezeichnet dieses Recht als Rücktrittsrecht. Die nachstehende Belehrung folgt dem gesetzlichen Muster, das den unionsweit gebräuchlichen Begriff „Widerruf" verwendet. Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Recht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FRB Media, Felix Robin Braune, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich, Telefon +43 676 7393376, E-Mail office@frbmedia.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
23.2 Das Rücktrittsrecht besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter anderem dann nicht, wenn es sich um Leistungen handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
23.3 Das Rücktrittsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen vorzeitig, wenn die Agentur die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit deren Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu sein ausdrückliches Verlangen erklärt und zugleich bestätigt hat, dass er von dem Verlust seines Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis erlangt hat.
23.4 Beginnt die Agentur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung und tritt der Verbraucher danach zurück, hat er für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen anteiligen Wertersatz zu leisten.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An FRB Media, Felix Robin Braune, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich, E-Mail: office@frbmedia.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
24. Abweichende Bestimmungen für Verbraucher
24.1 Freigabe und Abnahme: Eine Freigabe- oder Abnahmefiktion gilt nicht. Freigaben erfolgen ausdrücklich. Reagiert der Verbraucher auf eine Freigabeanfrage nicht, setzt die Agentur eine angemessene Nachfrist und weist auf die Folgen des Fristablaufs hin.
24.2 Kostenvoranschläge und Zusatzleistungen: Eine Überschreitung eines Kostenvoranschlags bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers. Eine Genehmigungsfiktion besteht nicht. Die Agentur weist auf eine sich abzeichnende Überschreitung unverzüglich hin. Zusatzleistungen und weitere Korrekturschleifen werden gegenüber Verbrauchern nur nach vorheriger Vereinbarung des Entgelts in Textform verrechnet.
24.3 Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Eine Rügeobliegenheit im Sinne des Punktes 17.2 besteht nicht.
24.4 Stornierung: Die in Punkt 10 genannten Pauschalen gelten als vereinbarter Ersatz für den der Agentur entstehenden Aufwand. Dem Verbraucher steht der Nachweis offen, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; in diesem Fall ermäßigt sich der Betrag entsprechend. Das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt.
24.5 Haftung: Punkt 18 gilt mit der Maßgabe, dass eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht erfolgt.
24.6 Aufrechnung: Der Verbraucher ist zur Aufrechnung im gesetzlich zulässigen Umfang berechtigt.
24.7 Terminverlust: Punkt 9.4 gilt gegenüber Verbrauchern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Agentur kann den Terminverlust daher nur geltend machen, wenn sie ihre eigene Leistung bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und sie den Verbraucher unter Androhung des Terminverlusts und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
24.8 Vertragswidrige Nutzung: Der in Punkt 11.8 vorgesehene Betrag gilt gegenüber Verbrauchern als pauschalierter Schadenersatz und unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht. Dem Verbraucher steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
24.9 Referenznutzung: Die Nutzung von Arbeitsergebnissen zu Zwecken der Eigenwerbung nach Punkt 13.2 erfolgt gegenüber Verbrauchern nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Zustimmung. Diese kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
24.10 Archivierung: Der Verbraucher kann die Löschung des ihn betreffenden Produktionsmaterials verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen der Agentur entgegenstehen. In diesem Fall entfällt die Speicherpauschale ab dem Zeitpunkt der Löschung.
25. Rechtswahl und Gerichtsstand für Verbraucher
25.1 Die Rechtswahl nach Punkt 21.6 gilt auch gegenüber Verbrauchern. Sie führt jedoch nicht dazu, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts jenes Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
25.2 Für Klagen gegen einen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Eine Gerichtsstandvereinbarung nach Punkt 21.7 wird gegenüber Verbrauchern nicht getroffen.
